§ 162 BAO
Der VwGH prüfte, ob den Voraussetzungen des § 162 BAO durch die Benennung eines russischen Konzerns oder einer zypriotischen Offshore-Gesellschaft als Empfänger einer inkriminierten Auslandsprovisionszahlungen genüge getan wird.
§ 162 BAO
Der VwGH prüfte, ob den Voraussetzungen des § 162 BAO durch die Benennung eines russischen Konzerns oder einer zypriotischen Offshore-Gesellschaft als Empfänger einer inkriminierten Auslandsprovisionszahlungen genüge getan wird.