Zusammenfassung: Im Rahmen der SWI Jahrestagung wurde der Fall eines österreichischen Unternehmens untersucht, der Montageleistungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Anlage binnen sechs Monaten in Singapur abgeschlossen und danach 12 Monate Überwachungstätigkeiten wahrgenommen hatte.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA Singapur