Zusammenfassung: Im gegenständlichen Verfahren hatte der BFH strittige Fragen zu den Besteuerungsrechten im Rahmen der Überlassung von Fernsehübertragungsrechten an Sportveranstaltungen durch eine deutsche Gesellschaft an eine österreichische GmbH zu klären. Insbesondere hatte der BFH zu beurteilen, ob die Vergütung für die Überlassung der Rechte Einkünfte der Sportler selbst darstellen oder ob diese für deren persönlich ausgeübte Tätigkeit gewährt werden. Zum Vergleich führt der Autor die Rechtsansicht des BMF aus einem EAS und einem Erlass zum DBA an.