Zusammenfassung: In der vorliegenden Veröffentlichung nimmt das BMF Stellung zur Frage, ob das Kriterium der unmittelbaren Beteiligung gemäß Art 10 Abs 2 des DBA zwischen der Schweiz und Österreich auch dann erfüllt ist, wenn die Beteiligung über eine Treuhandgesellschaft gehalten wird. Das BMF knüpft dabei an seine bereits früher vertretene Rechtsauffassung an.