Zusammenfassung: Das BMF hatte in der vorliegenden Veröffentlichung zu klären, ob ein Anwendungsfall von Art 13 Abs 2 des DBA mit Deutschland vorliegt, wenn die deutschen Gesellschafter einer österreichischen Hotel-GmbH ihre Anteile veräußern.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 2 DBA Deutschland-Österreich; Art 23 Abs 1 lit b sublit dd DBA Deutschland-Österreich