Art 17 Abs 2 6.MwSt-RL; Art 17 Abs 5 6.MwSt-RL
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der EuGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Holdinggesellschaft einen Vorsteuerabzug geltend machen könne. Der Gerichtshof wiederholte dabei alle Grundsätze, die er zu diesem Thema in seiner vergangenen Judikatur aufgestellt hatte.