Zusammenfassung: Der gegenständlichen Veröffentlichung des BMF liegt ein Fall zugrunde, in dem eine ungarische vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, welche zwei deutsche Gesellschafter hatte, Anteile an einer österreichischen Immobilien-GmbH veräußerte. Das BMF argumentiert, warum Österreich in diesem Fall Besteuerungsrechte aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 98 Abs 1 Z 5 lit e EStG zustehen und wie der Konflikt hinsichtlich der Zurechnung der Einkünfte rechtlich zu lösen ist.