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Einkaufsagenten und Gebietsleiter einer deutschen Edelmetall-GmbH

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2012, 442 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hatte das BMF zu beurteilen, ob eine inländische Betriebsstätte iSd DBA vorliegt. Fraglich war, ob der Ausnahmetatbestand für Einkaufstätigkeiten als bloß unterstützende Tätigkeit erfüllt ist, wenn Inhaber von österreichischen Ladengeschäften als Handelsagenten für das Unternehmen auftreten.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 lit d DBA Deutschland-Österreich; Art 5 Abs 5 DBA Deutschland-Österreich

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