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Rückwirkende Betriebsstättenbegründung bei Tiefbohrungen

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2011, 370 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das BMF nahm zur Frage Stellung, wie weit der Begriff der Bauausführung ausgelegt werden kann und ob auch Tiefenbohrungen hiervon betroffen sein können.

Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 2 lit c DBA Italien

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