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Der Begriff "Aktien" im DBA Thailand

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungSteuerrechtSWI 2011, 322 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Geprüft wurde im Anlassfall, ob im Hinblick auf Art. 13 Abs. 4 DBA Thailand die Steuerpflicht einer österreichischen GmbH in Österreich auch im Fall des Aktienverkaufs erhalten bleibt.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG; Art 13 Abs 4 DBA Thailand

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