Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor jene Änderungen und Ergänzungen der Betriebsstättendefinition im Rahmen des OECD-MA dar, welche durch einen Bericht der OECD vorgeschlagen wurden und vor allem für das Besteuerungsrecht des Quellenstaates von größter Bedeutung sind. Er geht auf die Definition der festen Geschäftseinrichtungen, der "Prima-facie-Betriebsstätten", der Bauausführungen und Montagen sowie der Hilfsbetriebsstätten ein und erläutert Bestimmungen über den abhängigen Vertreter.