Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf EAS 3230 des BMF vom 31.10.2011 hingewiesen, welches sich mit den Voraussetzungen für den Eintritt eines Methodenwechsels im Sinn des § 10 Abs 4 KStG befasst und untersucht, ob dieser zur Anwendung gelangt, wenn eine britische Tochtergesellschaft am britischen Group-Relief-System teilnimmt.
Rechtsgrundlagen: EAS 3230; § 10 Abs 4 KStG; § 3 VO BGBl II Nr 295/2004