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EuGH: SWIFT-Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig

SteuerrechtJudikaturDr. Peter Haunold, Wirtschaftsprüfer; Dr. Michael Tumpel, Universitätsprofessor an der Universität Linz; Dr. Christian Widhalm, SteuerberaterSWI 2011, 505 - 507 Heft 11 v. 1.11.2011

Art 13 MwSt-RL (Mehrwertsteuerrichtlinie)

Im vorliegenden Beitrag wird das EuGH-Urteil C-350/10 vom 28.7.2011 dargestellt, welches sich mit der Frage befasst, ob SWIFT-Dienstleistungen unter die Mehrwertsteuerbefreiung des Art 13 der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen.

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