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Arbeitskräftegestellung nach Tschechien

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2010, 403 - 404 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In EAS 3178 stellte sich dem BMF ua die Frage, ob durch eine Vermietung von Personal bzw. einen Arbeitskräfteverleih eine ausländische Dienstleistungsbetriebsstätte begründet werden kann. Das Finanzministerium äußerte sich dabei ua zu den abkommensrechtlichen Termini "Betriebsstätte" und "Dienstleistungen".

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 lit b DBA Tschechien

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