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EuGH: Steuerbefreiung für Dienstleistungen der öffentlichen Posteinrichtungen gilt nur für Anbieter von Universaldiensten

News aus der EUSteuerrechtDr. Peter Haunold, Wirtschaftsprüfer; Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Linz; Dr. Christian Widhalm, Steuerberater und Mitarbeiter am Institut für Recht der Wirtschaft der UniverSWI 2009, 405 - 409 Heft 8 v. 1.8.2009

Art 13 Teil A Abs 1 6. MwSt-RL; Art 7 RL 97/67/EG

Der EuGH befaßte sich im Hinblick auf die Reichweite des Art 13 Teil A Abs 1 lit a der 6.MwSt-RL mit der Steuerbefreiung für Dienstleistungen der öffentlichen Posteinrichtung und prüfte, ob diese nur für Anbieter von Universaldiensten zur Anwendung kommen kann.

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