§ 1 Abs 4 EStG
Das BMF hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Landeslehrerin aus Österreich, die in Deutschland lebt und ihre Einkünfte zu einem überwiegenden Anteil im Inland bezieht, für ihr in Deutschland gelegenes Eigenheim Darlehensrückzahlungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen kann.