Zusammenfassung: Das BMF hatte sich mit der Frage zu befassen, welchem Staat das Besteuerungsrecht im Falle einer Abfindungszahlung zusteht, die einem Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung und nach dessen Zuzug von Deutschland nach Österreich von seinem Arbeitgeber in Deutschland aufgrund des beendeten Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 DBA Deutschland; Art 21 Abs 1 lit a DBA Deutschland