vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorschlag der Kommission für eine einheitliche Reaktion auf Karussellbetrug

SteuerrechtAufsatzSWI 2009, 546 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Für welche Gegenstände (Dienstleistungen) sieht die Kommission in ihrem im September 2009 angenommenen Vorschlag eine nicht obligatorische, zeitlich befristete Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens vor, um dadurch dem Karussellbetrug einheitlich entgegenzutreten? Welche Gegenstände (Dienstleistungen) gelten demnach als besonders betrugsanfällig?

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!