Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage, welchem Land - Österreich oder Frankreich - bei einer Arbeitskräfteüberlassung einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft an eine französische Tochtergesellschaft für drei Jahre, das Besteuerungsrecht bzgl der Bezüge des Arbeitnehmers zukommt.
Rechtsgrundlagen: DBA-Frankreich