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Aus der BMF-Fachabteilung: Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften

SteuerrechtSWI 2008, 194 - 195 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Das BMF setzte sich im konkreten Fall mit der Frage auseinander, ob eiin Rechtsmißbrauch gemäß § 22 BAO vorliegt, wenn eine italienische Gesellschaft unter Zuhilfenahme einer österreichischen Tochter-Holdinggesellschaft und von untergeordneten Mauritiusholdinggesellschaften zahlreiche Gesellschaften in Afrika errichtet.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 KStG; § 22 BAO

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