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Doppelansässige Kapitalgesellschaften

SteuerrechtSWI 2008, 45 Heft 1 v. 1.1.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Auskunft des BMF, in der es um die Frage der Ansässigkeit eines Unternehmens ging, das in Österreich gegründet wurde, und dessen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befand.

Schlagwörter:

GmbH-Gründung; Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung; Ansässigkeitsbescheinigung;

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