Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie aus Sicht einer österreichischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft die aus einer Veräußerung von ungarischen Personengesellschaftsbeteiligungen und einer damit verbundenen Übertragung von ungarischen Immobilienanteilen (innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist) erzielten Veräußerungsgewinne steuerlich zu behandeln sind. Welchem Staat kommt unter Berücksichtigung des DBA Österreich-Ungarn das Besteuerungsrecht zu? Inwieweit kann in diesem Zusammenhang ein Qualifikationskonflikt (Ungarn-Österreich) eintreten?