Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich dazu, nach welcher Methodik und in welcher Höhe die Gewinnzurechnung an einen österreichischen Hersteller neuentwickelter Datenträgersysteme zu erfolgen hat, über den der Vertrieb von Spielfilmen erfolgen soll, den eine US-Mediengesellschaft unter Zuhilfenahme ihre britischen Tochtergesellschaft weltweit plant. Wie ist in derartig gelagerten Sachverhalten prinzipiell vorzugehen und welche steuerrechtlichen Aspekte sind dabei vorweg zu beachten?