Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Rechtsansicht des BMF betreffend die Besonderheit einer Vertragsbestimmung im DBA Österreich-Indien, wonach einem indischen Darlehensgeber Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist, sofern der der Darlehensforderung zugrundeliegende Geschäftsvorgang von Seiten Österreichs "genehmigt worden ist". Das BMF stellt klar, was im Zusammenhang damit unter dem Terminus "genehmigter Geschäftsvorgang" zu verstehen ist.