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Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung bei mehreren Betrieben gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2008, 496 Heft 11 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie die DBA-Entlastungsverordnung im Falle einer Körperschaft öffentlichen Rechts anzuwenden ist, die mehrere Betriebe gewerblicher Art unterhält, welche ihrerseits Vortragende aus dem Ausland zu Veranstaltungen einladen.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 DBA-EVO, BGBl III 92/2005

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