Zusammenfassung: Für Rentenbezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands an einen in Österreich wohnhaften italienischen Staatsangehörigen kommt nur Deutschland das Besteuerungsrecht zu .
Rechtsgrundlagen: Art 18 Abs 2 DBA-Deutschland
Zusammenfassung: Für Rentenbezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands an einen in Österreich wohnhaften italienischen Staatsangehörigen kommt nur Deutschland das Besteuerungsrecht zu .
Rechtsgrundlagen: Art 18 Abs 2 DBA-Deutschland