Zusammenfassung: Das BMF informiert über die Anhängigkeit eines Verständigungsverfahrens mit den USA bezüglich der weiteren Vorgangsweise infolge der Ablehnung der US-Finanzbehörden zur Gewährung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Formular ZS-Qu1.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 Z 1 DBA-EVO