Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Auslegung des Praktikantenbegriffs im DBA-Kroatien Stellung und prüft, ob die aus einer Beschäftigung in Österreich stammenden Bezüge eines kroatischen Praktikanten von der Steuerpflicht befreit sind.
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA-Kroatien