Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einnahmen eines Fotomodells, die dieses aus der Teilnahme an internationalen Fotoaufnahmen lukriert, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Rz 5417 EStR; Art 17 Abs 1 DBA-Deutschland
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einnahmen eines Fotomodells, die dieses aus der Teilnahme an internationalen Fotoaufnahmen lukriert, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Rz 5417 EStR; Art 17 Abs 1 DBA-Deutschland
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