Zusammenfassung: Die Autoren nehmen einen Erlass des BMF, in dem dieser darauf hinweist, dass nach Implementierung der Gruppenbesteuerung eine Ausgleichsfähigkeit ausländischer Verlustvorträge im Rahmen der Hereinumwandlung nicht mehr besteht, zum Anlass, um die Frage zu behandeln, ob der potentielle Wegfall des Verlustvortragsrechts bei grenzüberschreitenden Umgründungen mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.