Zusammenfassung: Nur unter der Voraussetzung der Begründung einer beschränkten Erbschaftssteuerpflicht in Österreich kommt das Erbschaftsbesteuerungsrecht im Fall des Ablebens des Gesellschafters einer deutschen Mutter-KG einer österreichischen Tochter-KG Österreich zu.
Rechtsgrundlagen: DBA-Deutschland