Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Zinseinnahmen, die eine luxemburgische Investmentgesellschaft aus österreichischen Genussscheinen lukriert, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 11 DBA-Luxemburg; Rz 8018 EStR; Rz 8020 EStR
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Zinseinnahmen, die eine luxemburgische Investmentgesellschaft aus österreichischen Genussscheinen lukriert, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 11 DBA-Luxemburg; Rz 8018 EStR; Rz 8020 EStR