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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen - EAV und " offenkundige versteckte Ausschüttung" 

SteuerrechtBMFSWI 2007, 103 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob Gewinnausschüttungen, die von einer österreichischen Holdinggesellschaft aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an die deutschen Mutter-Holdinggesellschaften geleistet werden, als " offenkundig verdeckte Ausschüttungen" nach § 2 der VO BGBl Nr 6/1995 zu qualifizieren sind.

Rechtsgrundlagen: § 94a EStG; § 2 VO BGBl Nr 6/1995

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