Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass die Begründung des österreichischen Besteuerungsrechts bezüglich der Honorare einer freiberuflichen deutschen Architektengemeinschaft für Bauplanungs- und -überwachungsleistungen in Österreich den Bestand einer ständigen Einrichtung für die Mindestdauer von 6 Monaten in Österreich voraussetzt.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 5 OECD-MA; Art 14 DBA-Deutschland