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Bauplanung und -überwachung durch eine deutsche Architektengemeinschaft 

SteuerrechtBMFSWI 2007, 123 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass die Begründung des österreichischen Besteuerungsrechts bezüglich der Honorare einer freiberuflichen deutschen Architektengemeinschaft für Bauplanungs- und -überwachungsleistungen in Österreich den Bestand einer ständigen Einrichtung für die Mindestdauer von 6 Monaten in Österreich voraussetzt.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 5 OECD-MA; Art 14 DBA-Deutschland

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