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Schiffsinnenmontagen in Deutschland

SteuerrechtSWI 2007, 526 Heft 11 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob durch die Übernahme von Bau- und Montagetätigkeiten an in deutschen Häfen gelegenen Schiffen durch eine österreichische Bautischlerei eine Betriebsstätte in Deutschland begründet wird und beschreibt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in Österreich.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 23 DBA-Deutschland

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