§ 1 Abs 3 LVO; Art 3 Abs 1 lit c DBA Schweiz
Das BMF prüft, ob eine von einem österreichischen Staatsangehörigen betriebene Berghütte in der Schweiz und ein Hüttenzubringerdienst in Österreich als einheitlicher Betrieb qualifiziert werden kann und nimmt zur Besteuerung des Gewinns Stellung.