Zusammenfassung: Ausgangspunkt des folgenden Beitrags bildet die Tatsache, dass Pharmavertriebsgesellschaften zur Überweisung eines Finanzierungs-Sicherungsbeitrags an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger verpflichtet sind. Macho behandelt nun die Frage, ob Art 9 OECD-MA nicht eine Weiterverrechnung dieses Beitrags an den Produzenten erfordert bzw eine Begleichung aus der Gewinnspanne nahe legt. Der Verfasser nimmt im Zuge seiner Ausführungen auch auf die Maßgeblichkeit der Wiederverkaufspreismethode und des Fremdüblichkeitsgrundsatzes Stellung.