Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einkünfte eines Dienstnehmers Stellung, der im Rahmen einer Teilzeitvereinbarung ein erzieltes Zeitguthaben aus einer Auslandstätigkeit in Rumänien in der Freistellungsphase konsumiert.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 DBA Rumänien; Art 26 DBA-Rumänien; Art 27 DBA-Rumänien