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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen - Ersatzteillager für Wartungsarbeiten

SteuerrechtBMFSWI 2006, 350 Heft 8 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Ein Ersatzteillager für allfällige Reparaturtätigkeiten kann nicht als Betriebsstätte qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 DBA-Deutschland

Stichworte: BMF, 26.06.2006, EAS 2749

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