Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Nichtanwendung des Transparenzprinzip bei erbschafts- und steuerrechtlichen Agenden einer betriebsführenden Personengesellschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art DBA-Deutschland (Erb)
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Nichtanwendung des Transparenzprinzip bei erbschafts- und steuerrechtlichen Agenden einer betriebsführenden Personengesellschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art DBA-Deutschland (Erb)