Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Zinserlöse der bei einer deutschen Bank erworbenen Genussscheine Stellung und erläutert, dass Genussscheine nicht als Gewinnobligationen qualifiziert werden können.
BMF 20.07.2005, EAS 2641
Rechtsgrundlagen: Art 11 DBA-Deutschland