Zusammenfassung: Die Autoren besprechen die Entscheidung des BFH in der Rechtssache Delaware, in der der Organträgerstatus einer US-Kapitalgesellschaft nach der Verlegung ihrer Geschäftsleitung nach Deutschland anerkannt und somit der neuen Rechtslage, wonach die Organträgereigenschaft nicht mehr von der Verlegung des statutarischen Unternehmenssitzes abhängt, entsprochen wurde. Die Verfasser erläutern, welche Konsequenzen insbesondere die Auslegung der Diskriminierungsverbote der einschlägigen DBA in dieser Entscheidung für die deutsche Finanzverwaltung hatte und nehmen in diesem Zusammenhang auch Bezug auf den deutsch-amerikanischen Freudschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag.