Zusammenfassung: Sofern in Deutschland die Verlustvortragsfähigkeit infolge des Betriebsstättenverlustes abgelehnt wird, bleibt der Verlustvortrag in Österreich dennoch weiterhin möglich.
BMF 19.04.2005, EAS 2595
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 2 Z 3 EStG; Z 12 Schlussprotokoll zum DBA Deutschland