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Ungarische Grenzgänger

SteuerrechtBMFSWI 2005, 359 - 360 Heft 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Die Bezüge eines von einer ungarischen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsendeten Grenzgänger-Arbeitnehmers sind bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Österreich zu besteuern.

BMF 23.04.2005, EAS 2589

Rechtsgrundlagen: § 81 EStG

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