Zusammenfassung: Die Bezüge eines von einer ungarischen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsendeten Grenzgänger-Arbeitnehmers sind bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Österreich zu besteuern.
BMF 23.04.2005, EAS 2589
Rechtsgrundlagen: § 81 EStG