Art 13 Teil B lit b 6. MWSt-RL
Der EuGH erörtert, dass die Vermietung von Bootsliegeplätzen im Wasser sowie Stellplätzen an Land eines Yachthafens unter Art 13 Teil B lit b der 6. MWSt-RL (Vermietung von Grundstücken) zu subsumiert werden kann und daher der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.