Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Gesellschaften als Passivgesellschaften, die einen Methodenwechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode (switch over) bei internationalen Schachtelbeteiligungen rechtfertigen, zu qualifizieren sind und setzt sich in diesem Zusammenhang auch mit den Ausnahmebestimmungen der Durchführungsverordnung auseinander.