Zusammenfassung: Das BMF befaßte sich mit der Besteuerung eines in Österreich ansässigen Konzertdirigents, der von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt erhalten hatte.
BMF 15.11.2004, EAS 2536
Rechtsgrundlagen: Art 17 Abs. 1 Satz 3 DBA-Deutschland