Zusammenfassung: Das BMF prüfte die Steuerpflicht eines in den Ruhestand getretenen österreichischen Notars, der seinen Wohnsitz in das Ausland verlegte und dadurch aus der unbeschränkten in die beschränkte Einkommensteuerpflicht wechselte. Das BMF hat dabei festgehalten, daß damit auch die inländische Steuerpflicht im Hinblick auf die von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bezogenen Pensionszahlungen erlöscht.
BMF 11.10.04, EAS 2515