Zusammenfassung: Die Funktion des EAS-Auskunftssystems liegt nicht darin, Rechtsprobleme zu klären, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ohnedies einer Lösung zugeführt werden können.
BMF 22.06.2005, EAS 2620
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Funktion des EAS-Auskunftssystems liegt nicht darin, Rechtsprobleme zu klären, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ohnedies einer Lösung zugeführt werden können.
BMF 22.06.2005, EAS 2620
Schlagwörter: