Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob ein von einem US-Universitätsinstitut aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer österreichischen Universität bereitgestellter freiberuflich tätiger Vortragender dem österreichischen Steuerregime unterliegt und nimmt zur Anwendbarkeit der DBA-EntlastungsVO Stellung.
BMF 19.08.2005, EAS 2651